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Unser Ziel ist es, bei der Einführung des Qualitätsmanagements
nicht nur den Forderungen des Gesetzgebers ( siehe
Hintergründe) nachzukommen,
sondern durch das QM System positive Entwicklungen im organisatorischen
und wirtschaftlichen Bereich für die einzelne Praxis zu ermöglichen.
Gleichzeitig soll der Aufwand für die einzelne Praxis auf einen
zeitlich und finanziell erträglichen Umfang begrenzt bleiben
QM ist aber auch für die gesamte niedergelassene Ärzteschaft
ein weitgehend neues Feld. Hier muss es gelingen durch Auswahl
und Umsetzung eines für die Praxen geeigneten und möglichst
einheitlichen Systems unsere Berufsgruppe als Ganzes zu stärken.
Qualitätsmanagement wird sich zum Parameter des ärztlichen
Berufsstandes allgemein entwickeln. So kann QM dazu dienen,
die Position der Ärzte zu festigen und unser gemeinsames Auftreten
nach außen hin zu verbessern.
Wir halten das von der KBV neu entwickelte QM-System „QEP“
® für sehr geeignet, in den vertragsärztlichen Praxen Verwendung
zu finden, da es alle Abläufe einer Praxis widerspiegelt. Das
Qualitätsmanagementsystem „QEP“ ® – Qualität und Entwicklung
in der Praxis – wurde von unserer Selbstverwaltung entwickelt
und ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Identität gegenüber
Politik und Krankenkassen.
QEP ® macht QM für die Praxis handhabbar.
Es ist Qualitätsmanagement „von Ärzten für Ärzte durch Ärzte“
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