Zum 1. Januar 2006 ist die
Qualitätsmanagement-Richtlinie
für die vertragsärztliche
Versorgung in Kraft getreten.
Nachfolgend die wichtigsten
Forderungen des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA).
- Ein spezielles
QM-System wird seitens
des G-BA nicht
vorgeschrieben
- Die Praxen müssen
sich nicht zertifizieren
lassen
- QM-Beauftragte/r ist
zu bestellen
- Eine bei den KV'en
eingerichtete
QM-Kommission begleitet
beratend die Einführung
und Weiterentwicklung
des Praxis-QM
- Überprüfung der
Umsetzung des QM-Systems
in den Praxen durch die
KV'en. 2.5% der
Mitglieder müssen
jährlich ihrer KV ihr
QM-System präsentieren.
Die
Richtlinie muss von allen an der
vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzten,
Psychotherapeuten und
Medizinischen Versorgungszentren
umgesetzt werden, wobei die
Integration eines QM-Systems in drei Phasen innerhalb
bestimmter Zeiträume
durchgeführt werden muss.
Phase I - Planung 2006-2007
Planung des praxisinternen QM
Durchführung von schriftlichen
Selbstbewertungen
Festlegung konkreter Ziele für
den Aufbau eines internen
QM-Systems
Bestellung eines QMB
(Beauftragten für das
Qualitätsmanagement)
Ärztlicher QMB in Praxen mit
mehreren Vertragsärzten
Nicht-ärztlicher QMB (mit mehr
als drei vollzeitbeschäftigten
nicht-ärztlichen Mitarbeitern
Phase II - Umsetzung
2008-2009
Es müssen in diesem Zeitraum
konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
der QM-Systeme in den Praxen
durchgeführt werden. |
So z.B.:
- Die medizinische
Versorgung muss an
medizinischen Leitlinien
und Standards
ausgerichtet werden
- Behandlungsabläufe
sind zu strukturieren
- Die
Verantwortlichkeiten in
den Praxen müssen
schriftlich geregelt
sein
-
Mitarbeiterorientierung
(Fortbildung,
Arbeitsschutz)
Praxismanagement
(Terminplanung,
Datenschutz, Hygiene)
- Gestaltung der
internen und externen
Kommunikationsprozesse
Phase III Überprüfung
ab 2010
Die Praxis führt
Selbstbewertungen unter
Verwendung von Nachweisen und
Messungen der Prozess- und
Ergebnisqualität, z.B. mit
Patientenbefragungen sowie
Dokumentation von
Beschwerden....
Phase IV ab 2011
Fortlaufende Weiterentwicklung
des QM-Systems in der Praxis
sowie durch den G-BA, maßgeblich
Entscheidung über eine
Akkreditierung von QM-Systemen
und Sanktionierung von Praxen,
die das QM unzureichend oder
nicht eingeführt haben.
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Aber
Achtung |
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Auch wenn die QM-Richtlinie des
G-BA für die Einführung eines
QM-Systems in die Praxis einen
großzügigen Zeitrahmen vorgibt,
können z.B. bestimmte Verträge
mit den Krankenkassen nur dann
abgeschlossen werden, wenn in
den entsprechenden Praxen das QM
bereits installiert ist. |
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