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Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zum 1. Januar 2006 ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Forderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
  • Ein spezielles QM-System wird seitens des G-BA nicht vorgeschrieben
  • Die Praxen müssen sich nicht zertifizieren lassen
  • QM-Beauftragte/r ist zu bestellen
  • Eine bei den KV'en eingerichtete QM-Kommission begleitet beratend die Einführung und Weiterentwicklung des Praxis-QM
  • Überprüfung der Umsetzung des QM-Systems in den Praxen durch die KV'en. 2.5% der Mitglieder müssen jährlich ihrer KV ihr QM-System präsentieren.

Die Richtlinie muss von allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren umgesetzt werden, wobei die Integration eines QM-Systems in drei Phasen innerhalb bestimmter Zeiträume durchgeführt werden muss.

Phase I - Planung 2006-2007
Planung des praxisinternen QM
Durchführung von schriftlichen Selbstbewertungen
Festlegung konkreter Ziele für den Aufbau eines internen QM-Systems
Bestellung eines QMB (Beauftragten für das Qualitätsmanagement)
Ärztlicher QMB in Praxen mit mehreren Vertragsärzten
Nicht-ärztlicher QMB (mit mehr als drei vollzeitbeschäftigten nicht-ärztlichen Mitarbeitern

Phase II - Umsetzung 2008-2009
Es müssen in diesem Zeitraum konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der QM-Systeme in den Praxen durchgeführt werden.

So z.B.:
  • Die medizinische Versorgung muss an medizinischen Leitlinien und Standards ausgerichtet werden
  • Behandlungsabläufe sind zu strukturieren
  • Die Verantwortlichkeiten in den Praxen müssen schriftlich geregelt sein
  • Mitarbeiterorientierung (Fortbildung, Arbeitsschutz)
    Praxismanagement (Terminplanung, Datenschutz, Hygiene)
  • Gestaltung der internen und externen Kommunikationsprozesse

Phase III Überprüfung ab 2010
Die Praxis führt Selbstbewertungen unter Verwendung von Nachweisen und Messungen der Prozess- und Ergebnisqualität, z.B. mit Patientenbefragungen sowie Dokumentation von Beschwerden....

Phase IV ab 2011
Fortlaufende Weiterentwicklung des QM-Systems in der Praxis sowie durch den G-BA, maßgeblich Entscheidung über eine Akkreditierung von QM-Systemen und Sanktionierung von Praxen, die das QM unzureichend oder nicht eingeführt haben.

 

Aber Achtung
Auch wenn die QM-Richtlinie des G-BA für die Einführung eines QM-Systems in die Praxis einen großzügigen Zeitrahmen vorgibt, können z.B. bestimmte Verträge mit den Krankenkassen nur dann abgeschlossen werden, wenn in den entsprechenden Praxen das QM bereits installiert ist.

 

 
 
   

19.07.2011

 
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